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Fahrzeug-Einfuhr nach Marokko: Das Formular D16ter

Wer mit dem Auto, Motorrad oder Wohnmobil nach Marokko fährt, muss beim Zoll eine temporäre Einfuhrerklärung ausfüllen. Wir erklären, wie das D16ter funktioniert — und worauf du unbedingt achten musst.

📋 Temporäre Einfuhr bis 6 Monate/Jahr ⏱️ Nur 1 Fahrzeug pro Person

Was ist das Formular D16ter?

Das D16ter ist die offizielle marokkanische Zollerklärung für die temporäre Einfuhr eines Fahrzeugs — auf Französisch „Déclaration d'admission temporaire". Es erlaubt dir, dein Fahrzeug vorübergehend und zollfrei nach Marokko einzuführen, solange du es nach dem Besuch wieder ausführst.

Das Prinzip: Marokko erhebt normalerweise hohe Einfuhrzölle auf Fahrzeuge. Da du als Tourist dein Auto aber wieder mitnimmst, entfällt dieser Zoll — unter der Bedingung, dass das Fahrzeug tatsächlich das Land verlässt. Das D16ter ist der offizielle Nachweis dieser Vereinbarung mit dem marokkanischen Zoll (Direction Générale des Douanes).

Hinweis zur Aktualität

Zollvorschriften können sich ändern. Prüfe den aktuellen Stand kurz vor deiner Reise auf der offiziellen Seite der marokkanischen Zollbehörde unter douane.gov.ma oder frage am Hafen nach. Diese Angaben spiegeln den uns bekannten Stand wider, sind aber nicht rechtsverbindlich.

Wo bekomme ich das Formular?

Das Formular D16ter gibt es auf mehreren Wegen:

  • An Bord der Fähre: Die meisten Reedereien verteilen das Formular während der Überfahrt. Du hast also genügend Zeit, es in Ruhe auszufüllen.
  • Am Zoll im Hafen: Wenn du es nicht an Bord bekommen hast, wird es am Zollschalter in Tanger Med, Tanger Ville, Nador oder dem jeweiligen Zielhafen ausgegeben.
  • Online vorab: Über das Zollportal douane.gov.ma kannst du das Formular auch vorab herunterladen oder dort beantragen — das spart Zeit am Hafen.

So füllst du das D16ter aus

Das Formular ist auf Französisch und Arabisch. Du brauchst folgende Angaben und Dokumente:

  • Dein Reisepass (Personalien)
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I und II): Das Fahrzeug muss auf deinen Namen zugelassen sein — oder du brauchst eine schriftliche Vollmacht des Eigentümers, wenn du ein fremdes Auto fährst (z. B. das deiner Eltern oder des Partners/der Partnerin)
  • Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Fahrgestellnummer
  • Geplante Aufenthaltsdauer in Marokko

Das ausgefüllte Formular wird vom Zoll abgestempelt und du erhältst eine Kopie, die du die gesamte Reise über bei dir tragen solltest. Bei der Ausreise wird das Dokument wieder eingezogen.

Wichtige Regeln zur temporären Einfuhr

Regel Detail
Maximale Aufenthaltsdauer Bis zu 6 Monate im Kalenderjahr (kumuliert)
Fahrzeuge pro Person Nur 1 Fahrzeug gleichzeitig möglich
Fahrzeugschein Auf Fahrernamen — oder mit Vollmacht des Eigentümers
Pflicht bei Ausreise Fahrzeug muss Marokko wieder verlassen (D16ter wird eingezogen)
Weitergabe des Fahrzeugs Das Fahrzeug darf in Marokko nicht verkauft, verschenkt oder dauerhaft überlassen werden

Wichtig: Fahrzeug muss ausgeführt werden

Das Fahrzeug, das du mit dem D16ter eingeführt hast, muss Marokko wieder verlassen — und zwar innerhalb der angegebenen Frist und des Kalenderjahres. Ein Fahrzeug in Marokko zu lassen (auch wenn du es bei Bekannten oder auf einem Campingplatz abstellst und alleine fliegst) kann zu erheblichen Zollproblemen führen. Im Zweifel unbedingt vorab beim marokkanischen Zoll nachfragen.

Übersicht: Was du brauchst

Für die Fahrzeugeinfuhr nach Marokko benötigst du neben dem D16ter noch weitere Dokumente. Hier eine Zusammenfassung — mehr Details zu den einzelnen Themen findest du in den anderen Ratgebern:

  • Reisepass (mindestens 6 Monate gültig)
  • Fahrzeugschein (auf deinen Namen oder Vollmacht)
  • Formular D16ter (an Bord, am Hafen oder vorab online)
  • Grüne Versicherungskarte mit Marokko-Deckung (Länderfeld „MA")

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